Unterstützende Parodontitis-Therapien werden budgetiert

Unterstützende Parodontitis-Therapien werden budgetiert

Ab 2023

Liebe Patientinnen und Patienten,

im Oktober 2022 hat der Deutsche Bundestag den von seinem Bundesgesundheitsministerium unter Karl Lauterbach vorgelegten Gesetzesentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Dieser enthält unter anderem eine strikte Budgetierung für die Jahre 2023 und 2024, welche zu großen Einschränkungen in der Behandlung im Bereich der Allgemein- und Mundgesundheit führen muss und wird. 

Dass die Kostensenkung laut Aussage von Herrn Lauterbach ohne Leistungseinschränkung vonstatten geht, entspricht jedoch nicht der Realität: 
Die erst kürzlich zugesagten Mittel für eine unterstützende Parodontitis-Therapie (UPT) sind in den neuen Richtlinien der Budgetierung zum großen Teil wieder gestrichen worden. Somit wird diese Therapieform teilweise kostenpflichtig. Gleichzeitig werden die positiven Effekte der letzten 18 Monate, vor allem eine Verbesserung der Mundgesundheit der Patienten, und damit auch der volkswirtschaftlich relevanten Gesamtgesundheit der Bevölkerung, aufs Spiel gesetzt.

S. Fresmann, 1. Vorstand der Deutschen Gesellschaft für DentalhygienikerInnen e.V. (DGDH), mahnt: "Diese Entscheidung trifft unsere Patienten - insbesondere all die, bei denen die Parodontalbehandlung in einem direkten Zusammenhang mit allgemeinen Erkrankungen wie Diabetes & Co. Stehen."

Diese Budgetierung ist das Aus für die präventionsorientierte Therapie

Das GKV-Stabilisierungsgesetz bringt eine strikte Leistungskürzung für Patientinnen und Patienten. Das Ergebnis ist ein empfindlicher Rückschritt für die präventionsorientierte Therapie. Schließlich kann eine parodontale Erkrankung die Ursache für eine ganze Reihe von gesundheitlichen Schäden sein, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und viele mehr…

…und das obwohl der Gesetzgeber und die Zahnärzteschaft gemeinsam 2019 /2020 eine neue Form der Parodontitisbehandlung hart erarbeitet haben - ein großer Wurf, wie sich anhand der Fallzahlen und der Erfolge deutlich zeigte.
Endlich einmal gab es einen Konsens mit einer breiten Wirkung für ALLE Patienten. Eine Win-Win-Win-Situation also!
Es wurden Struktur und Abfolge der neuen Leistungen für die Patientinnen und Patienten erarbeitet und die Organisation in der Praxis verändert, um eine Sicherstellung der langen UPT-Nachsorge zu gewähren. Diese Basis wurde nun in einem Handstreich von Minister Lauterbach wieder einkassiert, die Mittel für die weitere Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht bewilligt und rund 30 Millionen anspruchsberechtigte Personen werden somit notwendiger Leistungen beraubt.

Mit den Worten von Wolfgang Esser, dem Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):
„Wir Zahnärzte haben die Versorgung in den vergangenen Jahren präventionsorientiert fortentwickelt, den zahnärztlichen Leistungskatalog im Einvernehmen mit Kassen und Patientenvertretung an den Stand der Wissenschaft angepasst und die Mundgesundheit auch für vulnerable Gruppen mit speziellem Behandlungsbedarf kontinuierlich verbessert. Um eine langfristige finanzielle Stabilität der GKV-Finanzen zu erzielen, dürfen nachweislich wirksamen Präventions- und Prophylaxe-Leistungen, wie der neuen Parodontitis-Therapie, nicht die finanzielle Grundlage entzogen werden.“ […]

Alle gesundheitlich und volkswirtschaftlich positiven Maßnahmen, die wir als Zahnärzte mit viel Eifer in den letzten Jahren sichergestellt haben, werden mit diesem Gesetz also untergraben – zu Lasten IHRER Gesundheit.

Oder wie es die deutsche Gesellschaft für Parodontologie beschreibt: „…wird die Versorgung dieser Volkskrankheit nach vielen Jahren des Stillstandes und ersten Fortschritten nach Einführung der neuen Behandlungsstrecke wieder zum Erliegen kommen. Die geplante Budgetierung geht zu Lasten der Volksgesundheit und wird die GKV mittelfristig mit mehr Kosten belasten, als durch die Einsparung kurzfristig erwartet werden können.“

Was bedeutet das jetzt für Sie, unsere Kundschaft?

Wir werden Sie dennoch weiter auf höchstem Niveau und medizinisch fachgerecht therapieren und werden auch in Zukunft keine medizinisch notwendigen Therapien verweigern.

Dennoch kann es bei einzelnen Therapien auf einem bestimmten Leistungsniveau für Pflichtversicherte zu Zuzahlungen kommen.

Seien Sie versichert, dass wir Sie in gewohntem Umfang, und immer im Vorfeld, darüber detailliert aufklären, damit Sie eine Entscheidung für Ihre Gesundheit selbstständig treffen können.

Ihr Team von dent-à-la-carte

 

Foto © iStock/Shutter2U

Veröffentlicht in: News, Allgemein am
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