Informieren Sie sich bei Zahnzusatzversicherungen
Da es sich bei der Zahnaufhellung um eine rein ästhetische Behandlung handelt, werden die Investitionen dafür weder von gesetzlichen, noch von privaten Krankenkassen getragen.
Informieren Sie sich bei verschiedenen Zahnzusatzversicherungen, ob eine Übernahme von ästhetischen Leistungen in Ihrem Fall sinnvoll und möglich ist.